Onlineshop: Kauf muss deutlich benannt werden





Das Magazin Onlinehändler News berichtet über ein aktuelles Urteil des Landgerichts Stuttgart. Dabei geht es um die Bezeichnung des Buttons, der die Absendung einer Online-Bestellung an den Händler auslöst.
Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung auf die Kostenpflicht hingewiesen werden. Ergänzend zu den gesetzlichen Festlegungen hat das Gericht nun auch entschieden, dass ein Button „Bestellung bestätigen“ dafür nicht ausreicht, weil er eben nicht ausreichend die Kostenpflicht kennzeichnet. „… eine ‚Bestellung‘ nicht zwingend mit einer Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers verbunden ist, sondern für diesen auch kostenfrei erfolgen kann.“
Mehr zu den Folgen z.B. Abmahnungen und den richtigen Bezeichnungen im Artikel der Onlinehändler News
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